Einführung des elektronischen Rezeptes (eRezept)
Liebe Patient/inn/en,
seit dem 01.01.2024 ist die Einführung und Nutzung des elektronischen Rezeptes - kurz eRezept - für Arztpraxen und Apotheken verpflichtend. Zukünftig sollen Patient:Innen ihre Medikamente in der Apotheke ohne Vorlage eines Papierrezepts, sondern mit ihrer Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte eGK) oder durch die Gematik-App "Das e-Rezept" erhalten.
Folgende Veränderungen ergeben sich dadurch in unserer Praxis:
- die Ausstellung eines Rezeptes in unserer Praxis ist seit dem 01.01.2024 nur noch nach Einlesung der Versichertenkarte (= elektronische Gesundheitskarte eGK) möglich.
- die gilt insbesondere für die Nutzung unseres online "Bestell-Service Rezepte".
- Die Medikamente können dann am FOLGETAG in der Apotheke (falls Bestellung an einem Freitag, dann erst am folgenden Dienstag) durch Vorlage der Versichertenkarte oder der Gematik-App "Das e-Rezept" werden.
Hier noch etwas ausführlicher einige Information auf einen Blick:
- Das eRezept gilt zunächst für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Die stufenweise Digitalisierung weiterer Rezepte wie Betäubungsmittel, T-Rezepte sowie Heil- und Hilfsmittel ist in Planung.
- Seit September 2022 kann das eRezept von allen Ärztinnen und Ärzten in Deutschland genutzt werden.
- Die Übermittlung des eRezepts erfolgt über die Telematikinfrastruktur.
- Die Rezeptinformationen sind in der Telematikinfrastruktur verschlüsselt abgelegt und können von berechtigten Apotheken mittels eines Datamatrix-Codes oder der eGK des Patienten abgerufen werden.
- Nur Personen, die sich per elektronischem Heilberufsausweis an der TI anmelden und als Apothekerin oder Apotheker ausweisen können, haben die Möglichkeit, das eRezept zu lesen und zu verarbeiten.
- Seit Juli 2023 stehen drei Einlösungswege für das eRezept zur Verfügung:
- die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
- die eRezept-App der gematik
- der Papierausdruck (Stylesheet) des Datamatrix-Codes.
- der Patient hat die Wahlmöglichkeit zwischen der Bereitstellung der Verordnung durch einen Ausdruck in Papierform (Stylesheet) oder auf dem elektronischen Weg (eRezept-App der gematik oder elektronische Gesundheitskarte).
- Zum digitalen Empfang des Rezeptcodes auf dem Smartphone des Patienten ist die App „Das E-Rezept“ der gematik erforderlich. Für die Nutzung der App müssen sowohl Smartphone wie eGK NFC-fähig sein und für die eGK muss eine PIN vorliegen.
- Das eRezept kann je nach Wunsch des Patienten über die eGK in Apotheken vor Ort, sowie mittels Papierausdruck oder eRezept-App in Apotheken vor Ort oder in Online-Apotheken eingelöst werden.
- Auch PKV-Versicherte sollen zukünftig das eRezept nutzen können. Details regelt der PKV-Verband.
Ihr Praxisteam