AU-Bescheinigung ohne Arztbesuch (ONLINE)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregelung wieder in Kraft gesetzt, wonach seit dem 07.12.2023 wieder Ärzte Patienten mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Rücksprache eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) für die Dauer von maximal 5 Tagen ausstellen können. Patienten müssen dafür nicht persönlich in die Arztpraxis kommen.
Über eine möglicherweise notwendige Verlängerung wird je nach Lage entschieden.
Bitte beachten Sie unbedingt unsere Urlaubszeiten (Startseite Homepage oder HIER), in denen unser Service nicht zur Verfügung steht.
Dieser Bestell-Service kann nur genutzt werden, wenn im laufenden Quartal die Gesundheitskarte bereits eingelesen wurde. Bei nicht vorliegender Gesundheitskarte wird die AU nicht elektronisch versendet, sondern ausgedruckt und muss unter Vorlage der Gesundheitskarte abgeholt werden.
Wir bitten Sie von telefonischen Nachfragen abzusehen. Sie können den Versandstatus in Ihrer Krankenkassen- App nachverfolgen.
Für die Bestellung einer AU-Bescheinigung füllen Sie bitte das folgende Formular aus: