AU-Bescheinigung bei Krankheit von KINDERN (per Telefon)
Seit dem 07.12.2023 ist es möglich, auch im Krankheitsfall von Kindern eine ärztliche Bescheinigung bei Krankheit der Kinder (leichte Erkrankungen) für die Dauer von max. 5 Tagen zu erhalten. Patienten und Kinder müssen dafür nicht persönlich in die Arztpraxis kommen.
Über eine möglicherweise notwendige Verlängerung wird je nach Lage entschieden.
Bitte beachten Sie unbedingt unsere Urlaubszeiten (Startseite Homepage oder HIER), in denen unser Service nicht zur Verfügung steht.
Dieser Bestell-Service kann nur genutzt werden, wenn im laufenden Quartal die Krankenkassenkarte bereits eingelesen wurde.
Für die Bestellung einer AU-Bescheinigung füllen Sie bitte das folgende Formular aus: