AU-Bescheinigung ohne Arztbesuch (per Telefon)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregelung wieder in Kraft gesetzt, wonach ab sofort wieder (bis vsl 30.11.2022) Ärzte Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) für die Dauer von maximal 7 Tagen ausstellen und per Post zusenden können. Patienten müssen dafür nicht persönlich in die Arztpraxis kommen.
Über eine möglicherweise notwendige Verlängerung wird je nach Lage entschieden.
Die AU-Regelung gilt ausschließlich für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen.
Patienten mit Verdacht auf eine COVID-19-Infektion (Corona-Virus) sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie sollen möglichst auf das Virus getestet werden mit dem Ziel, die Infektionsketten zu unterbrechen.
Bitte benutzen Sie bei COVID-19 Verdachtsfällen das Kontakt-Formular "COVID-19 Meldung Verdachtsfall". Klicken Sie bitte dazu HIER.
Für die Bestellung einer AU-Bescheinigung füllen Sie bitte das folgende Formular aus: