+++ Aktuelles & Wichtiges zu COVID-19 +++
- Juni 2022: die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung ist im Mai ausgelaufen. Seit dem 01.06.2022 müssen Patienten für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auch bei leichten Erkältungssymptomen wieder in die Praxis gehen. Allerdings kann sich dies je nach Pandemielage auch wieder ändern.
- März 2022: folgende COVID-19-Services wurden unter den Menüpunkt ONLINE-Serivces verschoben:
- Online-Terminvergabe für eine COVID-19 Impfung
- Online-Terminvergabe für einen COVID-19-Schnelltest
- Bestellservice AU ohne Artzbesuch
- Meldung COVID-19 Verdachtsfall - Feb. 2022: in unserer Praxis können sich Erwachsene, Jugendliche (12 - 18 Jahre) und Kinder (5 - 11 Jahre) über unseren Online-Terminservice einen Termin für eine COVID-19 Impfung (Erst-, Zweit- oder Auffrisch-/Boosterimpfung) aussuchen.
- Wir möchten Sie bitten, Fragen ausschließlich schriftlich per E-Mail zu stellen. Wir werden sie schnellstmöglich beantworten, bitte haben Sie dabei Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
- Der DOWNLOAD benötigter Impfdokumente zur COVID-19 Schutzimpfung in unserer Praxis (Aufklärungsbogen, Anamnese und Einwilligungserklärung) steht HIER zur Verfügung.
- Das Betreten der Praxis ist NUR mit MUND-NASEN-SCHUTZ möglich.
- Infektiöse Patienten (z.B. mit Fieber) werden zum Schutz der übrigen Patienten räumlich getrennt behandelt.
Bitte Wartezeit außen vor der Praxistür mit entsprechend witterungsgerechter / warmer Kleidung einplanen!
Handlungs- und Verhaltensregeln in der Praxis
+++ Dezember 2021: Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung und empfiehlt Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen die Impfung gegen COVID-19. Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden.
+++ August 2021: Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren: Gemäß STIKO-Empfehlung impfen wir auch Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 12 Jahren mit dem Impfstoff BioNTech.
+++ Juli 2021: Umstellung auf Kreuzimpfung (AstraZeneca / mRNA-Impfstoff) - wir werden der Empfehlung der StIKo folgen und für sämtliche Zweit-Impfungen BioNTech als Impfstoff bestellen. Je nach Verfügbarkeit wird BioNTech als Standard (neben AstraZeneca als Alternative) eingesetzt. Eine Terminverschiebung ist aufgrund der Menge an bereits vereinbarten Terminen nicht möglich. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
+++ 05.05.2021: Praxis eröffnet Impfzentrum in Delhoven zur erhöhten Durchführung von COVID-19 Schutzimpfungen für Patienten der Praxis
+++ 07.02.2021: Update zur Corona-Schutzimpfung NRW 2021
Corona-Schutzimpfung – der Ablauf von der Terminvereinbarung bis zur zweiten Impfung
Kurz nach Weihnachten 2020 haben die Impfungen gegen das Coronavirus in Nordrhein-Westfalen begonnen - zunächst in Senioren- und Pflegeeinrichtungen. Auch in Krankenhäusern sind die Impfungen inzwischen gestartet. Am 8. Februar 2021 öffnen auch die landesweit 53 Impfzentren ihre Türen - zunächst für Über-80-Jährige, die einen Termin vereinbart haben. Mehr über den Ablauf der Corona-Schutzimpfungen lesen Sie auf dieser Seite.
+++ 29.10.20: Bitte denken Sie daran, sich - passend zur Jahreszeit - sehr warm zu kleiden. Aufgrund der aktuellen Situation müssen wir die Praxistür leider weiterhin geschlossen halten. Wir sind bemüht, Ihre Wartezeit vor der Tür so kurz wie möglich zu halten - wir kommen weiterhin in regelmäßigen Abständen vor die Tür.
+++ Seit dem 19.10.20 ist es gesetzlich wieder möglich, dass AU-Bescheinigungen für leichte Atemwegserkrankungen per Telefon ausgestellt werden.
+++ 15.10.20: Aufgrund der aktuell steigenden Zahlen positiver Corona-Fälle in NRW haben wir unsere Sicherheitsmaßnahmen erhöht.
Die Praxistür bleibt derzeit geschlossen - innerhalb der Praxis befinden sich nur die Patienten, die auch gerade behandelt werden. Wir kommen in regelmäßigen Abständen vor die Tür und holen Sie herein, vor dem Betreten der Praxis messen wir Ihre Körpertemperatur - bestellte Rezepte/Übweisungen usw. bringen wir Ihnen nach draußen. Denken Sie daher bitte daran, sich warm zu kleiden. Wir bedanken uns und bitten um Ihr Verständnis uns für die notwendigen Maßnahmen. +++
+++ 01.06.2020: Die Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung von Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege ist am 31. Mai ausgelaufen. Ab 1. Juni müssen Patienten für eine Krankschreibung wieder in die Praxis kommen und sich ärztlich untersuchen lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Entscheidung, die Sonderregelung zum Monatsende Mai auslaufen zu lassen, mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage und den Lockerungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens begründet. Auch die Ausnahmeregelung für die Ausstellung einer „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankun eines Kindes“ endet damit am 31. Mai. +++
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+++ 27.04.2020: ACHTUNG: ab sofort ist das Betreten der Praxis aufgrund behördlicher Bestimmungen nur noch mit Mundschutz gestattet! +++
+++ Bitte betreten Sie NICHT die Praxis, sondern warten vor der Praxistür, bis Sie aufgerufen werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! +++
+++ 20.04.2020: nach der kurzfristigen Aufhebung der Sonderregelung am 19.04.20 für telefonisch bestellte AU-Bescheinigungen dürfen ab sofort und bis auf Weiteres wieder bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege AU-Bescheinigungen nach telefonischer Rücksprache vom Arzt ausgestellt werden (Formular s. Menüpunkt CORONA-VIRUS / COVID-19). +++
+++ 14.03.2020: Aufgrund der CORANA-Pandemielage möchten wir Sie bitten, sich bei Erkältungssymptomen zunächst telefonisch (02133 / 8 10 10) mit der Praxis in Verbindung zu setzen, um einen Termin zu vereinbaren oder das Vorgehen abzustimmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken. +++