AU-Bescheinigung ohne Arztbesuch (per Telefon)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregelung wieder in Kraft gesetzt, wonach seit dem 07.12.2023 wieder Ärzte Patienten mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Rücksprache eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) für die Dauer von maximal 5 Tagenausstellen und per Post zusenden können. Patienten müssen dafür nicht persönlich in die Arztpraxis kommen.
Über eine möglicherweise notwendige Verlängerung wird je nach Lage entschieden.
Bitte beachten Sie unbedingt unsere Urlaubszeiten (Startseite Homepage oder HIER), in denen unser Service nicht zur Verfügung steht.
Dieser Bestell-Service kann nur genutzt werden, wenn im laufenden Quartal die Krankenkassenkarte bereits eingelesen wurde.
Für die Bestellung einer AU-Bescheinigung füllen Sie bitte das folgende Formular aus: